Familienbeihilfe Rechner 2025
Berechnen Sie Ihre monatliche Familienbeihilfe inkl. Kinderabsetzbetrag und Geschwisterstaffelung
Ihre Kinder
Automatisch inklusive:
- Kinderabsetzbetrag (€70,90/Kind/Monat)
- Geschwisterstaffelung bei mehreren Kindern
- Schulstartgeld im August (6-15 Jahre)
Ihre Familienbeihilfe
Monatliche Gesamtsumme
€0,00
pro Monat (inkl. Kinderabsetzbetrag)
Jährlich (12 Monate)
€0,00
+ Schulstartgeld (August)
€0,00
| Komponente | Betrag |
|---|---|
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Forrasok
- Bundeskanzleramt - Familienbeihilfe (bundeskanzleramt.gv.at)
- oesterreich.gv.at - Familienbeihilfe Höhe 2025
- Familienbeihilfe-Valorisierung 2025: +4,6%
- Kinderabsetzbetrag 2025-2027: €70,90/Monat
- Schulstartgeld 2025: €121,40 (August)
- Erhöhung für erheblich behinderte Kinder: €189,20/Monat
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?
Alle Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit einem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Das Kind muss sich ständig in Österreich aufhalten. Für EU-Bürger gelten besondere Regelungen.
Bis zu welchem Alter wird die Familienbeihilfe gezahlt?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Für volljährige Kinder in Ausbildung bis zum 24. Geburtstag, in Ausnahmefällen (Zivildienst, erhebliche Behinderung) bis zum 25. Geburtstag.
Was ist der Kinderabsetzbetrag?
Ein Steuerfreibetrag von €70,90 pro Kind und Monat, der automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Der Betrag gilt für 2025, 2026 und 2027.
Wann wird die Familienbeihilfe ausgezahlt?
Die Familienbeihilfe wird monatlich ausbezahlt, spätestens am 8. des Monats. Das Schulstartgeld wird im August ohne gesonderten Antrag automatisch für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren überwiesen.
Wo kann ich die Familienbeihilfe beantragen?
Der Antrag kann beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Am einfachsten geht es online über FinanzOnline. Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis.
Was bedeutet Valorisierung?
Die Familienbeihilfe wird jährlich an die Inflation angepasst. Für 2025 wurde ein Valorisierungsfaktor von 4,6% angewandt. Die Beträge für 2025 gelten auch für 2026 und 2027 (keine weitere Valorisierung).