Pendlerpauschale Rechner 2025
Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro
Ihr Arbeitsweg
Die kürzeste Straßenverbindung in Kilometern
Mind. 11 Tage/Monat für vollen Anspruch
Ihre Pendlerförderung
Kein Anspruch auf Pendlerpauschale
Die Mindestentfernung ist nicht erreicht.
€58
pro Monat
= €696/Jahr
€70
pro Jahr
35 km × €2
Jährliche Gesamtförderung
€766
Pendlerpauschale + Pendlereuro
Steuerersparnis (ca.)
~€230
Ab 2026 (höherer €)
€906
Änderung ab 2026!
Der Pendlereuro wird von €2 auf €6 pro km verdreifacht. Das erhöht Ihre Förderung deutlich!
Forrasok
- BMF - Pendlerrechner (bmf.gv.at)
- oesterreich.gv.at - Pendlerpauschale
- Kleine Pendlerpauschale: ab 20 km, öffentliche Verkehrsmittel zumutbar
- Große Pendlerpauschale: ab 2 km, öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar
- Pendlereuro 2025: €2 pro km (jährlich)
- Ab 2026: Pendlereuro erhöht auf €6 pro km
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zur großen Pendlerpauschale?
Die große Pendlerpauschale gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind (z.B. Schichtarbeit, keine Anbindung). Sie beginnt bereits ab 2 km und ist deutlich höher.
Was ist der Pendlereuro?
Der Pendlereuro ist ein direkter Steuerabsetzbetrag von €2 pro km Arbeitsweg (jährlich). Anders als die Pauschale reduziert er direkt Ihre Steuerlast. Ab 2026 steigt er auf €6/km!
Wie beantrage ich die Pendlerpauschale?
Sie können sie über Ihren Arbeitgeber (Formular L34) oder in der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend machen. Nutzen Sie den offiziellen BMF-Pendlerrechner als Nachweis.
Gilt die Pauschale bei Home-Office?
Die Pauschale steht nur für tatsächlich gefahrene Arbeitstage zu. Bei überwiegendem Home-Office (weniger als 11 Tage/Monat im Büro) kann der Anspruch entfallen oder aliquotiert werden.